Landschaftspflege & -management

Großes FAQ zum Thema Baumfällgenehmigung

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Verfasst von Elisa Horn
Lesedauer: 7 Minuten
Aufklappschild mit der Aufschrift Baumfällung
© Sebastian Frank / istockphoto.com
Inhaltsverzeichnis
In diesem umfassenden FAQ erfährst du alles, was du über die Genehmigung von Baumfällungen in Deutschland wissen musst. Wir gehen auf die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen ein und beleuchten für welche Maßnahmen ein Antrag notwendig ist. Zudem erhältst du praktische Tipps wie du einen Antrag zur Baumfällung stellst.
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Definition und gesetzliche Grundlage für eine Baumfällgenehmigung:

Willst du einen Baum auf deinem eigenen Grund fällen oder störrische Äste entfernen, brauchst du oft eine Baumfällgenehmigung von deiner Kommune, Gemeinde oder Stadt.
Diese basiert auf dem §14 vom Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Details werden von den einzelnen Bundesländern geregelt und sind auf deren Landesportalen einsehbar. Ein Rückschnitt oder die Fällung eines Baumes zählt als Eingriff in Natur und Landschaft und führt, laut Gesetz, zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

Alle Fragen rund um die Baumfällgenehmigung

Welche Bäume sind unter Schutz gestellt?

Es gibt keine generelle Liste von geschützten Bäumen in Deutschland. Alle 16 Bundesländer haben individuelle Regelungen, die sich aus verschiedenen Forschungen und Studien ergeben. In der Regel sind Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von ca. 80cm (gemessen in einer Höhe von einem Meter) geschützt. Von dieser Regel sind aber häufig Obstbäume ausgenommen.

Wann darf ein geschützter Baum gefällt werden?

Auch hierfür gibt es bei jeder Kommune Regelungen die im Einzelfall greifen könnten wie zum Beispiel in Bremen: wenn “überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern.” Beispielhafte Gründe wären eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, der Gesundheitszustand des geschützten Baumes oder wenn durch ein wichtiges Bauvorhaben keine zumutbare Möglichkeit besteht, den Baum zu erhalten.

Welche Bäume dürfen ohne Genehmigung gefällt werden?

Meistens dürfen Nadelbäume, Obstbäume und Laubbäume mit einem Stammumfang von weniger als 60 bis 80cm ohne Genehmigung gefällt werden. Regional kann es aber Unterschiede geben. Hierbei kann dir die jeweilige Baumschutzsatzung helfen.

Für welche Maßnahmen ist ein Antrag nötig?

Für welche Maßnahmen an Baum ein Antrag nötig ist unterscheidet sich stark nach Region. In Nürnberg musst du einen Antrag für das Beseitigen und Zurückschneiden von geschützten Bäumen stellen. In Köln ist ein Antrag nötig, wenn durch die Beschneidung eines Baumes das Aussehen wesentlich verändert oder er dadurch im Wachstum beeinträchtigt wird.

Totholz oder einen abgestorbenen Baum beseitigen: ist ein Antrag notwendig?

Wenn Äste gestutzt werden oder Totholz entfernt wird muss das Beschneiden grundsätzlich der Erhaltung der Bäume dienen und darf diese nicht nachträglich schädigen. Abgestorbene Bäume dürfen grundsätzlich entfernt werden.

Lichtraumprofilschnitt - was muss man beachten?

Als Lichtraum wird der Verkehrsraum über Geh- und Radwegen sowie der Straße bezeichnet. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte diesen Raum ungehindert nutzen können.  Über einer Straße handelt es sich um 4,5m lichten Raum. Bei Geh- und Radwegen 2,5m. Grob- oder Schwachäste können zur Erhaltung des Lichtraumprofils eingekürzt oder abgesägt werden.

Bäume wegen eines Bauverfahrens fällen - was muss man beachten?

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet laut §39 im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Grundflächen. Dies dem Schutz wild lebender Tiere, wie zum Beispiel nistenden Vögeln, die während der Brut und Aufzucht ihrer Jungen als besonders schützenswert gelten. Eventuell musst du auch trotz erlaubter Baumfällung eine Ersatzpflanzung vornehmen oder eine Ausgleichszahlung leisten.

Bäume auf öffentlichem Grund fällen? Was muss man beachten?

Gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist es verboten, in der freien Natur Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen zu beseitigen, beschädigen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen.  
Bäume können auch als Naturdenkmal ausgewiesen sein. Daher dürfen sie auch nicht zerstört oder verändert werden.

Antragstellung einer Baumfällgenehmigung

Wer darf den Antrag für eine Baumfällgenehmigung stellen?

In vielen Gebieten ist der Grundstückseigentümer als einziger berechtigt, über den Baumbestand zu bestimmen. Daher muss auch er den Antrag für die Baumfällgenehmigung stellen. Dennoch kann er eine andere Person mittels Vollmacht beauftragen den Antrag zu stellen.

Darf ein Nachbar den Antrag für eine Baumfällgenehmigung stellen?

Dies ist nur in Ausnahmesituationen möglich, zum Beispiel wenn:

  • Andere Personen durch den Baum unzumutbar beeinträchtigt oder belästigt werden.
  • Der Baum eine Gefahr darstellt, weil er umfallen könnte oder morsch ist.
  • Die Wurzeln des Baums Schäden an fremdes Eigentum wie einer Mauer verursacht.

Wie viel kostet eine Baumfällgenehmigung?

Das kommt auf die Verwaltungsgebühr des jeweils zuständigen Amtes an. Diese werden von den Behörden selbst festgelegt. Du kannst ungefähr zwischen 25 und 85 einkalkulieren.

Wo wird der Antrag für eine Baumfällgenehmigung gestellt?

Meist wird dir ein Antragsformular von deiner Stadt, Gemeinde oder Kommune bereitgestellt.  Je nach Region und Vorhaben musst du dich eventuell auch an das Umweltamt oder die Naturschutzbehörde wenden.

Wie läuft ein Antrag für eine Baumfällgenehmigung ab?

Ein Antrag für eine Baumfällgenehmigung erfolgt immer schriftlich mit einem vorgebenden Formular. Je mehr zusätzliche Informationen du deinem zuständigen Sachbearbeiter zukommen lässt, desto schneller wird meist eine Entscheidung getroffen.

Was sind die Inhalte für den Antrag einer Baumfällgenehmigung?

Mögliche Inhalte die im vorgegebenen Formular von deiner zuständigen Stelle zu finden sind, könnten sein:  

  • Name und Adresse vom Antragsteller
  • Name, Adresse und Vollmacht des Grundstückeigentümers, wenn er nicht der Antragssteller ist
  • Infos zum betroffenen Baum wie die Baumart oder der Stammumfang
  • Angaben zu anderen Bäumen auf dem betroffenen Grundstück
  • Gründe für die Antragstellung (welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen)
  • Wann der Baum gepflanzt wurde

Auch hier kann es regionale Unterschiede geben.

Tipp der Redaktion:  
Weitere interessante Infos für deinen Sachbearbeiter können Fotos vom Baum, eine Grundstücksskizze mit dem markierten Standort des Baumes oder die Flurstücknummer des Grundstücks sein.

Was passiert nach der Antragsstellung für eine Baumfällgenehmigung?

Sobald der Behörde der unterschriebene Antrag vorliegt, wird oft ein Vorort-Termin nach Prüfung des Antrags vereinbart. Hierbei wird dein betroffener Baum begutachtet sowie der Standort geprüft. So kann die Behörde die Notwendigkeit deines Antrags besser prüfen.

Wie lang ist ein genehmigter Antrag für eine Baumfällung gültig?

In der Regel ist der genehmigte Antrag ein Jahr gültig. Wenn der betroffene Baum in dieser Zeit nicht gefällt wurde, kann eine Verlängerung von einem weiteren Jahr beantragt werden.

Was passiert, wenn ich einen Baum ohne Genehmigung fälle?

Wenn du einen Baum fällst, ohne eine Genehmigung deiner zuständigen Behörde zu haben verstößt du somit gegen die Baumschutzverordnung. Damit kannst du dir hohe Bußgelder einhandeln. Wie hoch diese sind, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.

Der Baum ist eine unmittelbare Gefahr und ich habe keine Zeit für eine Baumfällgenehmigung, was jetzt?

Wenn durch einen Baum eine Gefahr für Person oder Sache entsteht, kannst du in vielen Gemeinden ohne vorherige Antragstellung aktiv werden. Du kannst Teile eines Baumes oder den ganzen Baum fällen, wenn er zum Beispiel droht auf ein Haus oder ähnliches zu kippen. Den Antrag musst du aber danach mit entsprechender Begründung und Erklärung der Gefahrensituation bei deiner zuständigen Behörde einreichen. Hier helfen dir die Vorlage von Videos, Fotos und genauen Beschreibungen der akuten Gefahr.

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